Ankauf an- u. abgemeldeter Autos in ganz Baden-Württemberg

Stilllegung verkaufter Fahrzeuge

Ein wichtiges Kriterium, wenn Sie ein verkauftes Fahrzeug samt den notwendigen Papieren aus der Hand geben, ist die sofortige Stilllegung des KFZ bei der KFZ-Zulassungsstelle, so das Auto noch angemeldet ist.

Von uns gekaufte Fahrzeuge werden in aller Regel am nächsten Werktag (je nach Aufkommen jedoch spätestens am 3. Werktag) abgemeldet.

Auf Wunsch erhalten Sie von uns postalisch oder per FAX eine Kopie des entwerteten Fahrteugscheines. Abmeldebestätigungen, wie sie früher üblich waren, gibt es im Rahmen der EU nicht mehr.

Diese Kopie sollten Sie dann samt des Kaufvertrages an Ihren Versicherer schicken, damit dieser Ihre bestehende KFZ-Versicherung stilllegen kann.

Innerhalb kurzer Zeit (abhängig v. d. KFZ-Zulassungsstelle ) sollten Sie dann von jener Behörde auch eine Benachrichtigung über die Stilllegung des Fahrzeuges erhalten.

Sicherheit schafft Vertrauen

Von uns beauftragte Aufkäufer / Fahrer sind angewiesen, auf Wunsch einen gültigen Personalausweis vorzulegen!

Wenn Sie die Abmeldung selber erledigen möchten

Wir kaufen gerne auch bereits stillgelegte Fahrzuege an.

Wenn Sie also vor dem Verkauf die Abmeldung selber veranlassen möchten, benötigen Sie in jedem Fall:

  • KFZ-Kennzeichen
  • Fahrzeugbrief
  • Fahrzeugschein
  • Den letzten TÜV-Bericht, damit (so noch vorhanden)
    der noch gültige TÜV in den Papieren vermerkt werden kann.

» Auszug verschiedener Standorte welche wir anfahren: