Ankauf an- u. abgemeldeter Autos in ganz Baden-Württemberg
Stilllegung verkaufter Fahrzeuge
Ein wichtiges Kriterium, wenn Sie ein verkauftes Fahrzeug
samt den notwendigen Papieren aus der Hand geben, ist die sofortige Stilllegung des KFZ bei der
KFZ-Zulassungsstelle, so das Auto noch angemeldet ist.
Von uns gekaufte Fahrzeuge werden in aller Regel am nächsten Werktag
(je nach Aufkommen jedoch spätestens am 3. Werktag) abgemeldet.
Auf Wunsch erhalten Sie von uns postalisch oder per FAX eine Kopie
des entwerteten Fahrteugscheines.
Abmeldebestätigungen, wie sie früher üblich waren, gibt es im Rahmen der EU nicht mehr.
Diese Kopie sollten Sie dann samt des Kaufvertrages an Ihren Versicherer schicken,
damit dieser Ihre bestehende KFZ-Versicherung stilllegen kann.
Innerhalb kurzer Zeit (abhängig v. d. KFZ-Zulassungsstelle )
sollten Sie dann von jener Behörde auch eine Benachrichtigung über die Stilllegung des Fahrzeuges erhalten.
Sicherheit schafft Vertrauen
Von uns beauftragte Aufkäufer / Fahrer sind angewiesen, auf Wunsch einen gültigen Personalausweis vorzulegen!
Wenn Sie die Abmeldung selber erledigen möchten
Wir kaufen gerne auch bereits stillgelegte Fahrzuege an.
Wenn Sie also vor dem Verkauf die Abmeldung selber veranlassen möchten,
benötigen Sie in jedem Fall:
der noch gültige TÜV in den Papieren
vermerkt werden kann.
» Auszug verschiedener Standorte welche wir anfahren:
